Ein High-End-Smartphone vereint 10.000 Patente, eine Rasierklinge etwas 50. Bei unserem meetHUB im April hatten wir Patentanwalt Wasilis Koukounis zu Gast, der uns einen Einblick in die Welt der Schutzrechte gab. Welche Schutzrechte gibt es neben den Patenten, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie lange gelten Schutzrechte? Antworten auf diese Fragen findet ihr in diesem #HUBinsider.
Gewerbliche Schutzrechte bieten Dir wettbewerbliche Vorrechte, die amtlich anerkannt sind und so die strategische Verhandlungsposition festigen können und eine abschreckende Wirkung auf Wettbewerber mit sich bringen. Neben dem gängigen Vorteil der Imagepflege, werden Patente auch oft zu Werbezwecken genutzt. Da gewerbliche Schutzrechte als immaterielle Vermögenswerte gelten, tragen sie außerdem zur Wertsteigerung Deines Unternehmens bei.
Gewerbliche Schutzrechte | Patente | Gebrauchsmuster | Marken | Eingetragene Designs |
Was wird geschützt? | Technische Erfindungen | Technische Erfindungen | Waren oder Dienstleistungen; Unternehmen | Ästhetische Formschöpfungen |
Schutz-erfordernisse | neuerfinderisch, gewerblich, anwendbar | neuerfinderisch, gewerblich, anwendbar | nicht beschreibend, nicht freihaltebedürftig | neueigenartig |
Max. Laufzeit | 20 Jahre | 10 Jahre | Alle 10 Jahre unbegrenzt verlängerbar | 25 Jahre |
Nur Erfindungen, die einen technischen Charakter haben, können patentiert werden. Dabei sind sowohl Handelsname als auch die Optik unerheblich. Sie können Schutz bieten im Raume Deutschland, aber auch international. Nachdem das Patent eingereicht wird, steht zunächst eine umfassende Prüfung aus. Ist das Prüfungsverfahren erfolgreich verlaufen, so wird das Patent erteilt. Die Möglichkeit eines Verbietungsrechts für die Prüfzeit besteht allerdings nicht. Die Veröffentlichung findet nach 18 Monaten statt.
Genau wie bei den Patenten, können auch im Falle der Gebrauchsmuster nur Erfindungen geschützt werden, die einen technischen Charakter vorweisen, unabhängig von Handelsname und Optik. Doch anders als im Falle zuvor, kann man hier bereits ohne Prüfungsverfahren ein Verbietungsrecht durchsetzen. Der Schutz ist allerdings nur für Deutschland möglich. Die Veröffentlichung des Gebrauchsmusters erfolgt direkt nach Eintragung ins Register.
Möchtest du Produkte oder Dienstleistungen schützen, bzw. dein Unternehmen, so kannst du dir das gewerbliche Schutzrecht der Marke zunutze machen. Hier gibt es grundsätzlich sechs verschiedene schutzfähige Kennzeichen:
In diesem Falle sind Technologie und Optik unerheblich. Nach erfolgreichem Prüfungsverfahren ist die Marke geschützt (DE, EU oder international).
Mit dem eingetragenen Design schützt du ästhetische Formschöpfungen, unabhängig von der Technik und dem Handelsnamen. Das bedeutet, du meldest einen Schutz für emotional wirksame Elemente an, die Technologie dahinter hinter liegt keinem Schutz. Der Designschutz ist dabei möglich im Raume Deutschland, EU, aber auch international und benötigt kein Prüfungsverfahren.
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Du möchtest mehr zum Thema “Gewerbliche Schutzrechte” erfahren? Dann schaue Dir jetzt das Video unseres meet:HUBs auf unserem YouTube Kanal an! und tiefer in das Thema eintauchen? Wenn Du noch tiefer in das Thema eintauchen möchtest, melde Dich gerne bei uns. Dann vernetzen wir Dich mit unserem Experten Wasilis Koukounis.