Software ist ein zentraler Bestandteil unserer heutigen Wissens- und Informationsgesellschaft. Sie stellt eines der bedeutendsten Wirtschaftsgüter dar und nimmt selbst in herkömmlichen technischen Produkten einen immer höheren Stellenwert ein. Dabei stellt sich die Frage, wie Software rechtlich geschützt werden kann und welche Voraussetzungen für einen gewerblichen Rechtsschutz erfüllt sein müssen.
Zu diesem Thema wird Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Fuß von der Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord PartG referieren. Als Experte auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes befasst sich Herr Dr. jur. Fuß unter anderem mit dem Urheberrecht, IT-Recht, Markenrecht und dem Wettbewerbsrecht.
Schwerpunkte der Veranstaltung:
Referent:
Zielgruppe:
Diese Veranstaltung richtet sich an:
Ablauf / Technische Voraussetzungen:
Die Veranstaltung findet aufgrund der derzeitigen Situation online statt. Sie benötigen an technischer Ausstattung lediglich eine stabile Internetverbindung sowie einen Laptop, PC oder Tablet mit Kamera und Mikrofon. Die Installation einer Software ist nicht erforderlich.
Anmeldung
Bitte melden Sie sich per E-Mail für die Veranstaltung an und geben dabei Ihren Vor- und Zunamen, Status (z.B. Studierende/r) und Ihre Institution (z.B. TU Dortmund) an.