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  BLOG 26-02-2020

Fördermonitor #1 – Aktuelle Finanzspritzen für Start-ups

Ein Experte für Fördermittel wird uns ab sofort für den ruhr:HUB regelmäßig zu neuen spannenden Ausschreibungen informieren. Ab sofort stellt Bernd Fesel Dir sein Spezialwissen in Form eines monatlichen Fördermonitors zur Verfügung. Also, Bühne frei für Bernd…

Innovationen heute, sind die Märkte der Zukunft – soweit so klar! Doch warum hat sich dann die Investitionstätigkeit in Innovationen “über einen längeren Zeitraum nur verhalten entwickelt, gerade im internationalen Vergleich stiegen die öffentlichen Investitionen nur unterdurchschnittlich.”

Und: Im Bereich der privaten Investitionen ist der Anteil investierender junger Unternehmen in Deutschland seit einigen Jahren rückläufig (KfW-Mittelstandsmonitor 2017). “Es ist daher ein zentrales wirtschaftspolitisches Ziel der Bundesregierung, öffentliche und private Investitionen zu stärken,” so das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

  • Was heißt dies nun für Gründer und Gründerinnen, insbesondere für Start-ups in der digitalen Wirtschaft?
  • Wie können Start-ups auch Fördermittel für Innovationen erhalten?
  • Wie können Start-ups öffentliche Investitionen und Fördermittel akquirieren, um ihr Geschäftsmodell zu stärken?

Der ruhr:HUB will Start-ups in diesen Fragen aktiver als bisher unterstützen und bietet dazu einen speziellen Fördermittel-Service an. Dies soll Start-ups nicht nur in der Suche nach Fördermöglichkeiten entlasten, sondern auch in der Auswahl des geeigneten Programms und in der Antragstellung unterstützen. Ich bin der Meinung: Kein Start-up muss zwingend ein Spezialist für öffentliche Förderung werden, um davon profitieren zu können. Es ist kein Selbstzweck, Fördermittel zu beantragen, denn diese müssen strategisch zum Geschäftsmodell passen. Das ist ein bisschen wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen! Die guten Nachrichten: Genau darin unterstütze ich euch zukünftig! Der monatliche Fördermittel-Monitor beinhaltet aktuelle Fördermöglichkeiten, inkl. der Links natürlich, damit ihr jederzeit alle Kriterien und Anforderungen nachlesen könnt und auf dem neusten Stand bleibt.

1. Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Frist: 28.02.2020, 12.00 Uhr

In der ersten Ausschreibungsrunde werden digitale, datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen gefördert. Antragsgegenstand sind Projekte, die den allgemeinen Kriterien dieser Richtlinie genügen und zudem:

  • Auf Neuerungen im digitalen bzw. datengetriebenen Bereich zielen oder digitale bzw. datengetriebene Neuerungen für Innovationen nutzen und
  • Dank Informationstechnologie und/oder neuen Konzepten oder Verfahren zur Datennutzung erhebliche Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen versprechen.

Dazu gehören unter anderem innovative Apps für neue Anwendungsbereiche, neue internetbasierte Formen der Kundenansprache, Software und Plattformen für neue Formen der Interaktion und Vernetzung, umfassende marktorientierte Konzepte mit starkem Digitalisierungsbezug sowie neue Geschäftsmodelle und marktorientierte Lösungen, die neue Möglichkeiten der Digitalisierung bzw. Datenverarbeitung nutzen.

Es gibt 3 Projektformen:

A: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests.
B: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt
C: Übergreifende Innovationsnetzwerke aus mindestens fünf KMU (inkl. Selbständige und junge Unternehmen), die durch Leistungen einer Netzwerkmanagementeinrichtung

Mehr Informationen findest Du hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/IGP/igp-downloads.html

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2. Exist-Forschungstransfer

Frist bis 31.07.2020

Gründungsvorhaben um Technologiebereiche mit relativ langen Entwicklungszeiten, wie beispielsweise Energie-, Umwelt-, Bio- und optische Technologien, Material-, Mikrosystem- und Medizintechnik sowie Teile der Informations- und Kommunikationstechnologien.
Forschungsergebnisse mit dem Potenzial, Grundlage einer Unternehmensgründung zu werden, müssen zunächst in einer wissenschaftlichen Einrichtung (Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung) weiterentwickelt werden, so dass die prinzipielle technische Machbarkeit der Produktidee sichergestellt ist und eine Gründung erfolgen kann. Nach anderthalb Jahren muss das Unternehmen gegründet sein, um die 2. Förderphase zu beantragen.

Die aus dem EXIST-Forschungstransfer hervorgehenden Gründungen sollen nach Abschluss der Förderphase I und der Anschubförderung als Unternehmen in Förderphase II in der Lage sein, externe Finanzierungsmittel zum Unternehmensaufbau und Markteintritt – etwa durch den High-Tech-Gründerfonds – einzuwerben.

Phase 1:

Ziel der ersten Förderphase des EXIST-Forschungstransfer ist es, Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit durchzuführen, Prototypen zu entwickeln, den Businessplan auszuarbeiten, um schließlich das Unternehmen gründen zu können. (Pre-Seed).

Phase 2:
Entwicklungsarbeiten beim Unternehmensstart („Seed“)

Mehr Informationen findest Du hier: https://www.ptj.de/projektfoerderung/exist/forschungstransfer

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3. START-UP TRANSFER.NRW

Frist: 30.04.2020

Der Fokus liegt auf „wissensintensiven Gründungen“ – das umfasst „innovative Dienstleistungen“, aber auch „technologieorientierte Gründungsvorhaben“. Die zu fördernden Vorhaben sollen dabei durch tragfähige Geschäftsmodelle überzeugen.

Vorgründungsphase:

Gründungswillige Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre auf F&E-Ergebnissen oder Forschungs-Know-how basierenden Geschäftskonzepte unter Nutzung der Forschungsinfrastruktur weiterzuentwickeln (Entwicklung von Dienstleistungen, Verfahren oder Produkten hin zur Marktreife), zu erproben (Proof of Concept, Prototyping, Validierung der Gründungsidee) und die Gründung vorzubereiten (Weiterentwicklung des Businessplans und des Unternehmenskonzeptes)

Coaching:

Die Gründerinnen und Gründer verpflichteten sich, nach Erteilung des Zuwendungsbescheides einen branchen- und gründungserfahrenen Coach auszuwählen, der das Gründungsvorhaben begleitet und das Forscherteam u.a. bei der betriebswirtschaftlichen Entwicklung unterstützt, einen Coachingplan zu erstellen und einen Coachingvertrag abzuschließen. Dies bedingt, dass ein LOI (Letter of Intent) vom ausgewählten Coach, in dem die Inhalte und Meilensteine der Coachingaktivitäten definiert werden, mit dem Antrag vorzulegen ist. Das Gründungscoaching muss unmittelbar nach dem Projektstart begonnen werden.

Mehr Informationen findest Du hier: https://www.ptj.de/projektfoerderung/wettbewerbe-nrw/start-up-transfer

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Tipp: Künstliche Intelligenz

Die Förderung von KI und auch KI-Start-ups ist ein Schwerpunkt der Bundesregierung. Fördermittel und Projekte der Bundesregierung werden auf der Plattform Lernende Systeme veröffentlicht: Immer wieder prüfen und dran bleiben könnte sich also auszahlen!

Mehr Informationen findest Du hier: https://www.plattform-lernende-systeme.de/foerderungki.html

4. KI-Starter

Frist: 01.04.2020

Die Förderlinie Künstliche Intelligenz/Maschinelles Lernen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) soll die Ausbildung von KI-Fachkräften vorantreiben. Das Förderprogramm KI-Starter soll jungen Forscherinnen und Forschern den Einstieg in eine akademische Karriere erleichtern.

Mehr Informationen findest Du hier: https://www.ptj.de/projektfoerderung/kuenstliche-intelligenz-starter

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Bernd Fesel, Diplom Volkswirt

1990-1997: Im Kunstmarkt tätig, wurde er 1997 Geschäftsführer des Deutschen und später des Europäischen Galerienverbands.2010-2019: Geschäftsführer des European Centre for Creative Economy.2016- jetzt ist Bernd auch Direktor des European Creative Business Network (ECBN) mit Sitz in Rotterdam und hat dort umfangreiche Erfahrungen mit Fördermitteln und Fördermittel-Projekten gesammelt.