Innovationen grüner Gründungen für die Umweltwirtschaft gesucht
Bereits seit zehn Jahren fördert die Landesregierung Gründungen, die mit innovativen Geschäftsmodellen zu Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Der kürzlich veröffentlichte Green Start-up Monitor NRW hat vor diesem Hintergrund gezeigt, dass 86 Prozent der grünen Start-ups in Nordrhein-Westfalen ihr regionales Start-up-Ökosystem - weit über dem Bundestrend - mit gut oder sehr gut bewerten. Um dieses Ökosystem weiterhin zu stärken, führt die Landesregierung den 2023 etablierten Förderwettbewerb GrüneGründungen.NRW nun mit zwei weiteren Einreichungsrunden fort.
Im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 unterstützen Land und EU in dem Förderwettbewerb Start-ups bei der Entwicklung neuer Ansätze, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen, die zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen mit bis zu 600.000 Euro pro Vorhaben. Hierdurch sollen die ökonomischen und ökologischen Potentiale von Grünen Gründungen in Nordrhein-Westfalen gehoben und die Attraktivität des Standortes NRW gestärkt werden. Förderfähig sind Vorhaben im gesamten Spektrum der Umweltwirtschaft.
Gesucht sind zudem innovative, neue und wegweisende Vorhaben mit erheblichem wirtschaftlichem Potenzial für den EU-Binnenmarkt, die auf die Ziele der neuen EU-Initiative „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) einzahlen. Sie sollen die Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien (digitale Technologien und technologienintensive Innovationen, umweltschonende oder ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien) unterstützen oder entsprechende Wertschöpfungsketten in der Europäischen Union sichern.
Es stehen für zwei weitere Einreichungsrunden rund 10 Millionen Euro aus EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung zur Verfügung, die durch weitere Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen flankiert werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmensneugründungen aus der Umweltwirtschaft (Kleine und Kleinstunternehmen). Mitantragsberechtigt sind nicht-wirtschaftlich tätige Institutionen wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen, die die Start-ups dabei unterstützen, ihren Prototypen zu entwickeln.
Projektskizzen können in der vierten Einreichungsrunde bis zum 26.02.2025 bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden. Eine weitere fünfte Einreichungsrunde startet voraussichtlich im 2. Quartal 2025.