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Fünf typische Rechtsfallen für Start-Ups

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    • 16. November 2021
    • 17:00 - 19:00
    • online
    • Dortmund

Wie sieht es mit den rechtlichen Vo­raus­set­zun­gen aus beim Gründen aus? Wo lauern hier die Gefahren und wie kann man sie umschiffen?

Eine Website ist heute schnell erstellt, die Dienstleistung ist im Busi­ness­plan festgehalten, die ersten potenziellen Kunden gibt es vielleicht auch und die Fi­nan­zie­rung bzw. För­de­rung ist geklärt. Doch wie sieht es mit den rechtlichen Vo­raus­set­zun­gen aus? Wo lauern hier die Gefahren und wie kann man sie umschiffen?

Diese Fragen klärt Frau Rechtsanwältin Heike Mareck von der Rechtsanwaltskanzlei Mareck in dem zwei­stün­di­gen Work­shop. Anhand von fünf typischen rechtlichen Fallen, die Gründer vermeiden kön­nen, geht um die rechtlichen Vo­raus­set­zun­gen bei der Grün­dung. Kurzweilig – praktisch – informativ.

Schwer­punkte der Ver­an­stal­tung:

  • Die Grün­dung: Besonderheiten für Architekten, Bauingenieure und Raumplaner
  • Allein, zu zweit und doch mit Mehreren: Welche Rechtsform soll mein/unser Start-Up haben?
  • Besonderheiten bei der Website-Erstellung: Was muss ich bei Bildern, Fotos, Daten­schutz, Impressum beachten?
  • Logo oder Unternehmensname schützen: Lohnt sich das?

Referentin:

Ra’in Heike Mareck, Rechtsanwaltskanzlei Mareck, Dort­mund

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